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Die drei Phasen der Lehrerbildung

Durch die Einführung von Bachelor- und Masterabschlüssen in der Lehrerausbildung haben sich in den vergangenen Jahren strukturelle Veränderungen ergeben, die zu einer noch stärkeren Praxisorientierung und einer intensiveren Verzahnung der einzelnen Phasen führen sollen. Um der Bedeutung der praktischen Phasen gerecht zu werden, hat die Kultusminister- konferenz festgelegt, dass das Zeitfenster für diese während der gesamten Lehrerausbildung mindestens 18 Monate betragen soll, wobei der Vorbereitungsdienst entsprechend der Vorgabe der Kultusministerkonferenz eine Mindestdauer von zwölf Monaten vorweisen muss. In den meisten Bundesländern dauert der Vorbereitungsdienst 18 Monate, in manchen bis zu 24 Monaten. Somit ist der standardorientierte Aufbau der Lehrerkompetenzen entsprechend der Vorgaben der Kultusministerkonferenz selbst, ohne dass erst nach und nach wirksam werdende Praxissemester in allen Bundesländer gesichert.

Ablauf und Struktur

Generell richtet sich der Vorbereitungsdienst nach Artikel 12 des Grundgesetzes und die üblichen beamtenrechtlichen Voraussetzungen. Bundesweit unterscheidet sich die zweite Phase der Lehrerausbildung innerhalb Deutschlands sowohl strukturell als auch konzeptionell.

Genaue Informationen zur Struktur des Vorbereitungsdienstes findet man, genauso wie Angaben zur Art der Zugangsvoraussetzungen, der Dauer, der Einstellungstermine, der Ausbildungsphasen und -formate (Seminare, Module, Projekte usw.), zum Umfang des angeleiteten und eigenverantwortlichen Unterrichts, zu den Ausbildungsinhalten und Umfängen sowie zur Zweiten Staatsprüfung auf der jeweiligen Seite des Kultusministeriums bzw. der nachgeordnetenzuständigen Behörde. Auch die entsprechenden Lehrerbildungs- gesetze und -verordnungen bieten hierzu grundsätzliche und vertiefende Informationen.

Unabhängig von der Dauer des Vorbereitungsdienstes ist allen Konzepten gleich, dass sie eine Einführungsphase beinhalten, in welcher die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst theoretische Grundlagen, viel Zeit für Hospitationen und erste Erfahrungen mit begleitetem oder gar eigenverantwortlichem Unterricht erhalten. So hat man als Neuling die Chance, verschiedene Lehrertypen zu erleben und für sich relevante Aspekte aufzugreifen.

In den sogenannten Modul-/ Seminarveranstaltungen werden unterschiedliche theoretische Schwerpunkte thematisiert, um die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst in ihrer Tätigkeit zu unterstützen. Diese Veranstaltungen finden regelmäßig undwährend der gesamten Ausbildungsdauer statt.

In der Hauptphase unterrichtet man eigenverantwortlich in seinen beiden Unterrichtsfächern (dies gilt in der Regel auch für diejenigen, die mehr als zwei Unterrichtsfächer studiert haben) und erhält zudem Unterrichtsbesuche, die zum Teil beratend, zum Teil bewertend sind.

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Funktion des Vorbereitungsdienstes

Laut Beschluss der Kultusministerkonferenz zu den „Ländergemeinsamen Anforderungen für die Ausgestaltung des Vorbereitungsdienstes und die abschließende Staatsprüfung“ (KMK, 2012) zeichnet sich der Vorbereitungsdienst als eigen- ständige, schulpraktisch ausgerichtete, abschließende Phase der Lehrerausbildung aus.

Diese basiert auf den im Studium erworbenen fachwissenschaftlichen, fachdidaktischen und bildungs- wissenschaftlichen Kompetenzen und dient der Weiterent- wicklung von der Kultusministerkonferenz formulierten Kompetenzen für das Berufsfeld der Lehrkraft; wobei auch neuere Entwicklungen* im Schulbereich zu berücksichtigen sind (KMK, 2012).

Im Vorbereitungsdienst lernt man nicht nur die Verknüpfung von Theorie und Praxis, sondern sammelt zudem wichtige Erfahrungen, die für die professionelle Entwicklung einer jeden Lehrkraft von Bedeutung sind. Darüber hinaus ist dies die Zeit, um für sich festzustellen, ob man für den Beruf wirklich geeignet ist und ob man die Tätigkeiten einer Lehrkraft, zumindest für einige Jahre, ausüben möchte oder eben nicht (Selbstreflexion).

Funktion des Vorbereitungsdienstes

Nach erfolgreich absolviertem Vorbereitungsdienst bist Du also optimalerweise ein „reflektierender Praktiker“, der seinen Schüler*innen als gutes Vorbild dient und sie auf die Herausforderungen des Lebens vorbereitet.

Dem Bildungsauftrag entsprechend versuchst Du Deine Schüler*innen bestmöglich zu unterrichten, zu erziehen, zu beraten und zu betreuen. Als „Change Agents“ nimmst Du dabei gerade in einer Zeit, in der wir große gesellschaftlicheVeränderungen erleben, eine besonders wichtige und verantwortungsvolle Rolle ein. Du übernimmst mit eine der zentralen Aufgaben, die ein Staat zu erfüllen hat. Du vermittelst Werte und Bildung. Insbesondere jetzt, wo es darauf ankommt, dass wir uns den Herausforderungen, die uns durch Fragen der Globalisierung, den Klimawandel sowie technologische und digitale Transformationen mit samt ihren sich daraus ergebenden Folgen stellen müssen, kommt es auf unsere Lehrkräfte, kommt es auf Dich an. Du kannst die Veränderung sein, die Du Dir von der Welt wünschst.

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Zu beachten gilt es von den Ländern dabei, dass der Umfang des selbstständigen Unterrichts den Ausbildungscharakter des Vorbereitungsdienstes nicht in Frage stellen darf, d.h., dass Du nicht wie eine Vollzeitkraft eingesetzt werden darfst.

Zur Unterstützung während dieser Ausbildungsphase hast Du eine Mentorin oder einen Mentor, mit dem Du Deine Unterrichtsplanung, Umgang mit Schüler*innen, didaktische Fragen und weiteres besprechen kannst. Da dieser nachMöglichkeit am Unterricht der LiV teilnimmt (durch Doppelsteckung ist dies möglich), kann er zudem im Anschluss an den Unterricht Anregungen und Verbesserungsmöglichkeiten bezüglich der Unterrichts-durchführung einbringen.

In der Prüfungsphase hat man in der Regel eine verkürzte Unterrichtsverpflichtung, um sich angemessen auf die ZweiteStaatsprüfung vorbereiten zu können. Gemäß der Vorgabe der Kultusministerkonferenz wird in dieser festgestellt, ob die zu Prüfenden die Ziele des Vorbereitungsdienstes für das betreffende Lehramt erreicht haben. In das Ergebnis derStaatsprüfung fließen dabei ausbildungsbegleitende Bewertungen und / oder Prüfungsergebnisse sowie die Noten mindestens zweier unterrichtspraktischer Prüfungen ein. Die Länder können weitere Prüfungsformen vorsehen (Kultusministerkonferenz, 2012).

Anerkennung von Lehramtsprüfungen und Lehramtsbefähigungen

Generell konnte die Mobilität innerhalb Deutschlands, genauso wie Europas, aufgrund verschiedener Richtlinien und Beschlüsse deutlich verbessert werden.

Während die Bologna-Erklärung 1999 eine europaweite Grundlage zur besseren Vergleichbarkeit und Qualität universitärer Abschlüsse legte, konnte die Kultusminister- konferenz 1999 in Deutschland die Sicherung der gegenseitigen Anerkennung von Lehramtsabschlüssen und der Mobilität der Lehramtsanwärterinnen und -anwärter durch den Beschluss zur „Gegenseitigen Anerkennung von Lehramtsprüfungen und Lehramtsbefähigungen“ erlangen. Auf dieser Grundlage haben sich die Bundesländer 2013 (aktualisiert in 2018) mit dem Beschluss „Regelungen und Verfahren zur Erhöhung der Mobilität und Qualität von Lehrkräften“ verpflichtet, die gegenseitige Anerkennung noch verbindlicher und einfacher zu gestalten (Worek, 2017).

Prinzipiell ist dadurch eine Einstellung in den Vorbe- reitungsdienst genauso wie in den Schuldienst in allenBundesländern möglich. Allerdings gilt es dabei zu beachten, dass das deutsche Bildungssystem aufgrund der Länderhoheit einer Vielzahl an rechtlichen Grundlagen und divergenten Konzepten unterliegt, die dazu führen, dass ein Bundeslandwechsel nicht immer unproblematisch abläuft. Begründet liegt dies z.B. darin, dass die universitäre Phase in einem Bundesland schulformbezogen ausgerichtet ist, in einem anderen Bundesland schulstufenbezogen.

Auch die Studien- und Prüfungsordnungen der Universitäten, die Ausweitung auf Bachelor- und Masterstudiengänge, genauso wie die länderspezifischen Regelungen bezüglich der Schulformen und Unterrichtsfächer, führen zu bundesweiten Unterschieden, die es der Kultusministerkonferenz erschweren, einheitliche Struktur-vorgaben zu formulieren. Ferner unterscheidet sich auch die Zweite Phase der Lehrerausbildung bundesweit in Inhalt und Struktur. So variiert die Dauer des Vorbereitungsdienstes aktuell beispielsweise zwischen 18 und 24 Monaten. Dementsprechend erfolgt eine Anerkennung nicht automatisch und wird auch nicht zwangsläufig von einem Bundesland auf das andere übertragen, sondern muss im Einzelfall geprüft werden (Dr. Worek, 2017).

Sollte eine Anerkennung nicht direkt möglich sein, sind in der Regel Anpassungsmaßnahmen notwendig, die sicherstellen, dass man auch im entsprechenden Schulsystem abbildbar ist.

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