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Noch vor oder während des Lehramtsstudiums..

.. könnt ihr die Weichen für die Nutzung der Kombination „Beihilfe und PKV“ stellen. In den jungen Jahren besteht meist ein besserer Gesundheitszustand, der mithilfe einer Anwartschaftsversicherung der DBV, kurz „AWFH“, festgeschrieben werden kann. So sichert euch die „AWFH“ der DBV schon heute (möglicherweise schon vor dem Referendariat) die künftige Aufnahme in der Privaten Krankenversicherung zu und erspart euch später hohe Zuschläge. Bei manchen Anbietern bekommt ihr eine solche Anwartschaft bereits ab 1 € Monatsbeitrag – ein kleiner Aufwand, der sich auf jeden Fall lohnt!

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Fangen wir mal mit dem Referendariat an – ihr werdet verbeamtet und seid somit „versicherungsfrei“. Das bedeutet, ihr könnt frei wählen, ob ihr Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV wie z. B. AOK, TK …) sein wollt oder ob vielleicht die Kombination von Beihilfe mit einer privaten Restkostenkrankenversicherung (PKV) die richtige Wahl für euch ist. 

Beihilfe – was ist das? Als angehende Lehrer genießt ihr die besondere Fürsorge des Staates. Ihr erhaltet – zusätzlich zu eurem Einkommen und beitragsfrei – mindestens 50 % eurer Krankheitskosten erstattet. Wieviel genau, das ist abhängig vom Bundesland, in dem ihr das Referendariat ableistet. Den Rest müsst ihr bei einer privaten Krankenversicherung abschließen.

Hierfür ist der richtige Anbieter wichtig, dort müsst ihr einen Antrag auf Aufnahme stellen. Den Umfang des Versicherungsschutzes könnt Ihr nach euren Vorstellungen mitgestalten. Achtet bei eurer Wahl besonders darauf, ob auch passende Angebote zur Beihilfeergänzung und vollständige Lösungen für die Zeit nach dem Referendariat angeboten werden.

Was ist jetzt besser für mich? In der Regel entscheidet man sich auf Grund der besseren Leistung immer für die Kombination von Beihilfe mit privater Krankenversicherung. Aber auch der monatliche Beitrag ist entscheidend.

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